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Neue Formen der Dichotomie der Straftaten
Die Klassifizierung der Straftaten in Verbrechen und Vergehen nach § 12 StGB, die sog. Dichotomie, steht heute zunehmend im Schatten alternativer Techniken gesetzlicher Differenzierung. Markante Ausprägung dieses Trends ist die Schaffung eines neuen Begriffs der "Straftat von erheblicher Bedeutung", der in der Strafprozessordung zunehmend an Dominanz gewinnt und auch von der Rechtsprechung bereits adaptiert wurde. Daneben etabliert der Gesetzgeber aber ...

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